Einhaltung der Unternehmensnormen
Wir müssen jederzeit die Vorschriften und Normen des Unternehmens einhalten.
Einhaltung ordnungsgemäßer Bilanzierungsverfahren
Wir müssen ordnungsgemäße Bilanzierungsverfahren gemäß der geltenden Gesetze und Vorschriften, internen Regeln und Normen einhalten, um einerseits ein effizientes, betriebsinternes Überwachungssystem aufzubauen und andererseits die externen Anforderungen zu erfüllen
Verbot von Aktivitäten, durch die Interessenkonflikte entstehen können
Wir müssen sämtliche Aktivitäten unterlassen, die mit den Geschäften des Unternehmens konkurrieren oder kollidieren.
Verbot politischer und religiöser Aktivitäten
Wir dürfen innerhalb der Unternehmensräume bzw. auf dem Betriebsgelände keinen politischen oder religiösen Aktivitäten nachgehen.
Überwachung der vertraulichen Unternehmensdaten
Wir müssen die Verwendung der vertraulichen Daten unseres Unternehmens jederzeit in angemessener Weise überwachen und dürfen diese Informationen auf keinen Fall an betriebsfremde Personen weitergeben, sofern dies nicht im Vorfeld durch das Unternehmen genehmigt wurde
Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Unternehmensvermögens
Wir müssen das Betriebsvermögen jederzeit in einem sicheren Funktionszustand bewahren und ordnungsgemäß verwenden. Auch dürfen wir dieses niemals für private Zwecke nutzen.
Ordnungsgemäße Nutzung der Informationssysteme
Wir dürfen das betriebliche Informationssystem nur für betriebliche Angelegenheiten nutzen, nicht jedoch für private Zwecke.
Ordnungsgemäße Verwaltung von Dokumenten und Aufzeichnungen
Wir müssen Dokumente, Aufzeichnungen und sonstige Informationen jederzeit ordnungsgemäß verwalten und uns stets ihre Bedeutung vor Augen führen.
Schutz geistigen Eigentums
Wir müssen die Rechte an geistigem Eigentum jederzeit schützen und diese als wichtige Vermögenswerte des Unternehmens betrachten.
Anwendungsbereich des betrieblichen Kodex
Dieser Kodex gilt umfassend für alle Mitarbeiter der Clarion Europa GmbH als einer Tochtergesellschaft von Clarion Co. Ltd. Er gilt je nach Sachverhalt auch für Personen, die Clarion als Vertragskräfte von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden sowie für Teilzeitbeschäftigte.
Änderungen und Aufhebung des betrieblichen Kodex
Dieser Kodex darf nur geändert oder aufgehoben werden, nachdem dies durch das Direktorium von Clarion Co. Ltd. genehmigt wurde.
Beratungen und Berichte
Sollten bezüglich des Inhalts und/oder der Auslegung dieses Kodex Fragen auftreten, so sind sämtliche Anfragen an die für Compliance - Angelegenheiten zuständige Abteilung bei Clarion Co. Ltd. respektive Clarion Europa GmbH zu richten. Sollte einzelne Personen oder Gruppen, Betriebsangehörige oder Außenstehende gegen einen der Grundsätze verstoßen oder dieses Risiko bestehen, dann muss die Person, die den Verstoß entdeckt (der „Berichterstatter“) ihren Abteilungsleiter informieren . Es obliegt dann der Verantwortung dieses Vorgesetzten sicherzustellen, dass diese Fakten einem leitenden Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt werden. Der Berichterstatter kann den Sachverhalt auch direkt der Compliance - Abteilung melden. Ein Berichterstatter im Sinne der vorstehenden Satzes darf wegen seiner Berichterstattung nicht nachteilig behandelt werden.
Zuwiderhandlungen
Jeder, der gegen diesen Kodex verstößt wird gemäß den zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden Unternehmensvorschriften sowie der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Verantwortung gezogen.